PROFI-Tipp: Änderungen der Stundenverrechnungssätze

In unserer Reihe PROFI-Tipp geben wir Ihnen kleine Tipps und Tricks, die Ihnen das Arbeiten mit dem PROFI-Programm erleichtern.

In dem aktuellen PROFI-Tipp wollen wir Ihnen zeigen, wie die Anpassungen bei einem Arbeitswertsatz durchgeführt werden.

Die Änderungen können schnell und einfach über den PROFI-Karteikasten vorgenommen werden. Damit in Zukunft eine noch genauere Kalkulation möglich ist, können dort auch neue Arbeitswerte angelegt werden.

Desweiteren zeigen wir, wie einzelnen Arbeitswerten spezielle Stundensätze zugeordnet werden.

 

Anpassung / Neuanlage von Arbeitswertsätzen

Über die Programmeinstellung → Programmverwaltung wird der benötige Karteikasten geöffnet.

Stundenverrechnungssätze 1

Für die Änderung eines bestehenden Arbeitswertes wird der betreffende Arbeitswert markiert. Mit F3 (Ändern) gelangt man in den Änderungsmodus. Damit einzelne Werte angepasst werden können, muss der Eintrag markiert und ENTER gedrückt werden. Jetzt wird der neue Werte hinterlegt werden. Mit ENTER wird die Eingabe bestätigt.

Wenn alle gewünschten Änderungen vorgenommen wurden, kann der Karteikasten mit F4 (Speichern) verlassen werden.

Auch die Neuanlage eines Arbeitswertes ist im Karteikasten möglich. Dafür wird mit F2 der Anlagemodus gestartet. Jetzt werden die Daten, wie bei einer Änderung eines bestehenden Arbeitswertes, eingegeben.

Die Neuanlage wird mit F4 (Speichern) abgeschlossen.

 

Zuordnung von Stundensätzen

In dem Bereich Arbeitswerte (F6) können einzelnen Arbeitswerten spezielle Stundensätze zugeordnet werden. Um den Stundensatz anzupassen, muss der entsprechende Arbeitswert ausgewählt und der Änderungsmodus (F3) gestartet werden. Jetzt kann dem Arbeitswert ein spezieller Stundensatz zugeordnet werden.

Stundenverrechnungssätze 2

Weitere Informationen finden Sie auch jederzeit in der Online-Hilfe. Diese erreichen Sie direkt über F1 (Hilfe) aus dem Hauptmenü heraus.

Sollten Sie Fragen haben rufen Sie uns gerne unter +49 (0)40 / 54 72 41 - 40 an oder schreiben uns eine E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

PROFI - Aktuelle Version

Seit ein paar Tagen stehen unsere neuen Versionen für die Access- und auch für die SQL-Version zum Download bereit.

Mit den beiden aktualisierten Version 6.10.60 (Access) und 6.30.26 (SQL) wurden die Vorgaben der DSGVO, sowie weitere Punkte in den PROFI-Programmen umgesetzt.

Folgende Änderungen ergeben sich durch die DSGVO:

 

1. Verwaltung der Kunden

In der Kundenverwaltung wurde ein spezieller Bereich für die Datenschutzerklärung geschaffen. Dort kann man die jeweiligen Zustimmungen des Kunden hinterlegen. Folgende Zustimmungen werden unterschieden:

 

  1. Daten speichern (Ja / Nein)Neue Version ACC SQL Bild
  2. Keine Zustimmung nötig
  3. Verwendung der Daten in Serienbriefen
  4. Belege per E-Mail verschicken
  5. Weitergabe an Dritte

 

 

 

Zusätzlich wurde eine Vorlage für eine Datenschutzerklärung im Kundenbereich eingebunden. Damit kann die Datenschutzerklärung komfortabel über das Kontextmenü im Kunden (Rechte Maustaste) oder über die Druckoptionen ausgedruckt werden.

Die hinterlegte Datenschutzerklärung dient als Vorlage und muss vor dem ersten Gebrauch von dem jeweiligen Rechtsberater geprüft werden. Eine Erklärung, wie das eingebettete Wasserzeichen aus dem Formular gelöscht werden kann, wird direkt auf das Formular gedruckt.

Wird ein Kunde neu angelegt, wird bei der Speicherung direkt gefragt, ob die Datenschutzerklärung für den Kunden ausgedruckt werden soll.

Auch bei der Löschung von bestehenden Kundendaten wurden die Vorgaben der DSGVO umgesetzt. Bei dem Löschvorgang werden die bestehenden Daten anonymisiert. Die erstellten Belege bleiben natürlich weiterhin revisionssicher bestehen und können jederzeit ausgedruckt werden.

Die unterschriebene Datenschutzerklärung kann dann bei den Dokumenten übersichtlich abgelegt werden.

 

2. Zustimmung Datenschutzerklärung

Grundsätzlich regelt die DSGVO die Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten im Endkundengeschäft, damit sind nur natürliche Personen betroffen.

Folgende Zustimmungen (siehe 1.) werden unterschieden:

  1. Daten speichern (Ja / Nein)
    Der Kunde erklärt sich grundsätzlich bereit, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Speicherung zu überlassen. Dies ist Grundvoraussetzung, damit ein personalisiertes Angebot, Auftrag oder Rechnung aus dem Programm erstellt werden kann.
  2. Keine Zustimmung nötig
    Daten von juristischen Personen, also Firmendaten von einer GmbH oder Co. KG bedürfen keiner speziellen Zustimmung, die DSGVO Grundsätzlich nur natürliche Personen betrifft.
    Sollten allerdings Ansprechpartner o.ä. im Kundenstamm hinterlegt werden, muss eine Zustimmung erfolgen.
  3. Verwendung der Daten in Serienbriefen
    Hier kann der Kunde zustimmen, dass die hinterlegten Daten für Serienbriefe und Anschreiben aus dem Profi genutzt werden dürfen.
    Sollte der Kunde diesem Punkt nicht zustimmen, werden die Kunden- und die dazugehörigen Fahrzeugdaten bei einem Serienbrief nicht berücksichtigt.
    Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.
    Vor dem Versand sollte die Zustimmung noch einmal genau geprüft werden.
  4. Belege per E-Mail verschickenNeue Version ACC SQL Bild 2
    Wenn der Kunde einzelne Belege per E-Mail erhalten möchte muss auch diesem Punkt zugestimmt werden.
    Sollte diese Zustimmung nicht erteilt werden, ist der Versand der Belege bei dem Belegdruck nicht möglich.
    Vor dem Versand sollte die Zustimmung noch einmal genau geprüft werden.

  5. Weitergabe an Dritte

    Die Zustimmung für die Weitergabe an Dritte, regelt die Übergabe von Personenbezogenen Daten an nachgelagerte Systeme.
    Werden im Zuge der Fehleranalyse, der Belegerstellung oder der Reparatur Kundendaten an Online-Kataloge, Internetseiten oder Diagnosegeräte übermittelt, muss der Kunde diesem zustimmen. Dies Betrifft speziell die Kunden- aber auch Fahrzeugdaten (z.B. VIN-Nummer)
    Hat der Kunde der Weitergabe an Dritte nicht zugestimmt, kann er nicht mehr in einem Online-Katalog (z.B. Coparts-Online) gesucht werden.
    Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Auftragserfüllung ist teilweise zwingend notwendig für die Belegerstellung.
    Es regelt nicht die Weitergabe bzw. den Verkauf von Kundendaten an Dritte.

 

3. Beleganlage im Verkauf

Wird für einen Kunden (Bestands- oder Neukunden), der noch keine Zustimmung zur Speicherung der Daten erteilt hat, ein neuer Beleg erstellt, so kann der Nutzer im Prozess die fehlende Datenschutzerklärung ausdrucken und den Umfang speichern. Danach kann die Belegerstellung wie gewohnt durchgeführt werden.

 Sollte der Kunde die Erklärung nicht unterschrieben, kann die Beleganlage wieder beendet werden.

 

4. Sonstige Personenbezogene Daten

Neben den Kundendaten deckt die DSGVO auch die personenbezogenen Daten der eigenen Mitarbeiter ab. Darunter fallen alle Daten die eine Zuordnung zu einem Mitarbeiter möglich machen.
Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, müssen daher die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter auf Verlangen bzw. aufgrund gesetzlicher Normen gelöscht werden.
Sollten die hinterlegten Daten noch der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtansprüchen bzw. der Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden, ist eine Löschung nicht umzusetzen.

Welche Daten wo gelöscht werden können, wird in der Online-Hilfe im PROFI aufgelistet.

 

5. Bestehende Datenschutzerklärungen

Auch mit der vorherigen Profi-Version konnten schon erteilte Datenschutzerklärungen verwaltet werden.
Viele bestehende Datenschutzerklärungen werden aber nach Art und Umfang nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen. Diese bestehenden Erklärungen müssen daher noch einmal eingeholt werden.
Sollten die erteilten Datenschutzerklärungen allerdings auch nach der DSGVO gültig sein, können diese, bei dem Update auf die neue Version, übernommen werden.
Für die Übernahme öffnet sich bei dem Update die Datenschutzübernahme.

 

Neue Version ACC SQL Bild 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die ausgewählte Einstellung wird für alle Kunden mit bereits erteilter Erklärung bzw. aktiviertem Serienbrief übernommen. Damit muss bei den Kunden keine neue Datenschutzerklärung eingeholt worden.

Alle Anpassungen und Änderungen können Sie wie gewohnt den aktuellen Releasenotes entnehmen.

Damit Sie dieses und weitere Updates nicht manuell installieren müssen, empfiehlt es sich, die Einstellung von Automatischen Updates zu aktivieren. Dafür öffnen Sie bitte die Programmeinstellung à Automatisches Update. Damit wird der Download für die aktuellste Version automatisch durchgeführt. Auch wenn Sie keine automatischen Updates aktiviert haben, raten wir dazu, die neue Version manuell zu installieren.

Sollten Sie Interesse an einem Pflegevertrag oder Fragen zu den einzelnen Programmversionen haben, rufen Sie uns gerne unter +49 (0)40 / 54 72 41 – 92 bzw. – 94 an oder senden Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

 

 

PROFI - Ergänzung Kleinteileaufschlag

In unserem letzten PROFI-Tipp vom 24. April 2018 haben wir das Thema Kleinteileaufschlag behandelt.

Es ging dabei um die Konfiguration der Aufschläge für Kleinteile oder Verbrauchsmaterial. Hier gelangen Sie noch einmal zu dem kompletten PROFI-Tipp

Im zweiten Teil wollen wir Sie auf die Erweiterungen, die mit der neuen Version 6.10.60 freigeschaltet wurden, hinweisen.

Mit der neuen Version können Sie die Bezeichnung für den Aufschlag frei wählen. Standardmäßig wird die Bezeichnung Kleinteileaufschlag genutzt.

Um die Bezeichnung auf Ihre Bedürfnisse anzupassen, gehen Sie bitte über Extras in die Zusatzkosten.

Ergänzung Kleinteileaufschlag

Um die Bezeichnung anzupassen, markieren Sie den Eintrag Kleinteileaufschlag auf der rechten Seite und starten mit F3 den Änderungsmodus.

Jetzt kann die Bezeichnung und auch das FiBu-Konto angepasst werden.

Mit F3 werden die Einträge gespeichert.

Neu in der Version 6.10.60 ist auch die Verfügbarkeit von dem Aufschlag. Dieser ist jetzt in allen Belegtypen im Verkauf auswählbar.

Dies bedeutet, dass schon im Auftrag der Kleinteileaufschlag hinzugefügt werden kann.

Sollte der Kleinteileaufschlag in einer Rechnung nicht vorhanden sein, wird das PROFI bei dem Rechnungsdruck noch einmal darauf hinweisen.

Wir hoffen, dass Sie durch den PROFI-Tipp und diese Ergänzung jetzt noch besser mit dem Kleinteileaufschlag zurechtkommen.

Sollten Sie Fragen haben rufen Sie uns gerne unter +49 (0)40 / 54 72 41 - 40 an oder schreiben uns eine E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

DSGVO im PROFI

Was muss im Profi beachtet werden

Mit dem Ende der Übergangsfrist der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in Deutschland sind auch einige Anpassungen im Profi umgesetzt worden. Dies betrifft speziell die Speicherung, Löschung aber auch die Dokumentation und Weitergabe von personenbezogenen Daten im Endkundengeschäft. Neben den gespeicherten Kunden- und Fahrzeugdaten sind hier auch die Daten der hinterlegten Mitarbeiter betroffen. Zusätzlich wird auch der Umgang mit Ihren Kundendaten durch die Firma BeraCom angepasst.

Mit der 6.10.58 bzw. der 6.30.26 sind, in Bezug auf die DSGVO, folgende Anpassungen vorgenommen worden.

 

1 Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Art. 28 DSGVO

Mit dem Ende der Übergansfrist der DSGVO treten auch Änderungen in der Auftragsdatenverarbeitung (ADV) in Kraft.
Die ADV regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer gemäß der Weisung vom Auftraggeber. Dies betrifft speziell auch den Support von IT-Systemen und Programmen mit denen personenbezogenen Daten von Kunden verwaltet werden können.
Mit der ADV wird Transparenz offengelegt, wer Zugang zu den gespeicherten Daten hat und mit welcher Bestimmung der Zugriff erfolgt ist. Zusätzlich werden auch die Haftungen bei Verletzung der Bestimmungen verschärft.

Dadurch kann es auch in der Anwenderbetreuung zu Änderungen kommen.

Anwenderfragen und Supportfälle werden im Rahmen der Pflegevereinbarung wie gewohnt per Telefon mit dem Anwender direkt bearbeitet.
Wenn der Anwender einen Fernzugriff auf sein System gewähren möchte, muss ein zusätzlich kostenpflichtiger Fernwartungsvertrag abgeschlossen werden.
Dadurch wird sichergestellt, dass alle Vorgaben der ADV umgesetzt werden und so der transparente Umgang mit den gespeicherten Daten gewährleistet wird.

 

2 Verwaltung der Kunden

  1. Daten speichern (Ja / Nein)
  2. Keine Zustimmung nötig
  3. Verwendung der Daten in Serienbriefen
  4. Belege per E-Mail verschicken
  5. Weitergabe an Dritte

 

Bild1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich wurde eine Vorlage für eine Datenschutzerklärung im Kundenbereich eingebunden. Damit kann die Datenschutzerklärung komfortabel über das Kontextmenü im Kunden (Rechte Maustaste) oder über die Druckoptionen ausgedruckt werden.

Die hinterlegte Datenschutzerklärung dient als Vorlage und sollte vor dem ersten Gebrauch von dem jeweiligen Rechtsberater geprüft werden. Eine Erklärung, wie das eingebettete Wasserzeichen aus dem Formular gelöscht werden kann, wird direkt auf das Formular gedruckt.

Wird ein Kunde neu angelegt, wird bei der Speicherung direkt gefragt, ob die Datenschutzerklärung für den Kunden ausgedruckt werden soll.

Auch bei der Löschung von bestehenden Kundendaten wurden die Vorgaben der DSGVO umgesetzt. Bei dem Löschvorgang werden die bestehenden Daten anonymisiert. Die erstellten Belege bleiben natürlich weiterhin revisionssicher bestehen und können jederzeit ausgedruckt werden.

Die unterschriebene Datenschutzerklärung kann dann unter Dokumente übersichtlich abgelegt werden.

 

3 Zustimmung Datenschutzerklärung

Grundsätzlich regelt die DSGVO die Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten im Endkundengeschäft. Dies bedeutet, dass nur natürliche Personen betroffen sind.

Folgende Zustimmungen (siehe 1.) werden unterschieden:

a. Daten speichern (Ja / Nein)

  • Der Kunde erklärt sich grundsätzlich bereit die personenbezogenen Daten zum zwecke der Speicherung zu überlassen. Dies ist Grundvoraussetzung, damit ein personalisiertes Angebot, Auftrag oder Rechnung aus dem Programm erstellt werden kann 
  • Grundsätzlich betrifft die DSGVO nur natürliche Personen.

b. Keine Zustimmung nötig

  • Daten von juristischen Personen, also Firmendaten von einer GmbH oder Co. KG bedürfen keiner speziellen Zustimmung.
  • !! Sollten allerdings Ansprechpartner o.ä. im Kundenstamm hinterlegt werden, muss eine Zustimmung erfolgen.

c. Verwendung der Daten in Serienbriefen

  • Damit stimmt der Kunde zu, dass die hinterlegten Daten für Serienbriefe und Anschreiben aus dem Profi genutzt werden dürfen. Der Kunde kann dies jederzeit widerrufen.
  • Vor dem Versand sollte die Zustimmung noch einmal genau geprüft werden.
  • Sollte der Kunde diesen Punkt nicht zustimmen, werden die Kunden- und die dazugehörigen Fahrzeugdaten bei einem Serienbrief nicht berücksichtigt.

d. Belege per E-Mail verschicken

  • Wenn der Kunde einzelnen Belege per E-Mail erhalten möchte muss auch diesem Punkt zugestimmt werden. Vor dem Versand sollte die Zustimmung noch einmal genau geprüft werden.
  • Sollte diese Zustimmung nicht erteilt werden, ist der Versand der Belege bei dem Belegdruck nicht möglich

Bild2

 

e. Weitergabe an Dritte

  • Die Zustimmung für die Weitergabe an Dritte, regelt die Übergabe von Personenbezogenen Daten an nachgelagerte Systeme.
  • Werden im Zuge der Fehleranalyse, der Belegerstellung oder der Reparatur Kundendaten an Online-Kataloge, Internetseiten oder Diagnosegeräte übermittelt muss der Kunde diesem zustimmen. Dies Betrifft speziell die Kunden- aber auch Fahrzeugdaten (z.B. VIN-Nummer)
  • Hat der Kunde dem Punkt nicht zugestimmt, kann der Kunde nicht mehr in einem Online-Katalog (z.B. Coparts-Online) gesucht werden.
  • Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Auftragserfüllung ist teilweise zwingend notwendig für die Belegerstellung.
  • Es regelt nicht die Weitergabe bzw. den Verkauf von Kundendaten an Dritte.

 

 

4 Beleganlage im Verkauf

Wird für einen Kunden (Bestands- oder Neukunden), der noch keine Zustimmung zur Speicherung der Daten erteilt hat, ein neuer Beleg erstellt, so kann der Nutzer im Prozess die fehlende Datenschutzerklärung ausdrucken und den Umfang speichern. Danach kann die Belegerstellung wie gewohnt durchgeführt werden.

Sollte der Kunde die Erklärung nicht unterschrieben, kann die Beleganlage wieder beendet werden.

 

5 Sonstige Personenbezogene Daten

Neben den Kundendaten deckt die DSGVO auch die personenbezogenen Daten der eigenen Mitarbeiter ab. Darunter fallen alle Daten die eine Zuordnung zu einem Mitarbeiter möglich machen.
Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, müssen daher die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter auf Verlangen bzw. aufgrund gesetzlicher Normen gelöscht werden.
Sollten die hinterlegten Daten noch der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtansprüchen bzw. der Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden, ist eine Löschung nicht umzusetzen.

Welche Daten wo gelöscht werden können, wird in der Online-Hilfe im Profi aufgelistet werden.

 

6 Bestehende Datenschutzerklärungen

Auch mit der vorherigen Profi-Version konnten schon erteilte Datenschutzerklärungen verwaltet werden.
Viele bestehende Datenschutzerklärungen werden aber nach Art und Umfang nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen. Diese bestehenden Erklärungen müssen daher noch einmal eingeholt werden.
Sollten die erteilten Datenschutzerklärungen allerdings auch nach der DSGVO gültig sein, können diese, bei dem Update auf die neue Version, übernommen werden.
Für die Übernahme öffnet sich bei dem Update
die Datenschutzübernahme. 

 

Bild3

 

 

Die ausgewählte Einstellung wird für alle Kunden mit bereits erteilter Erklärung bzw. aktiviertem Serienbrief übernommen.
Damit muss bei den Kunden keine neue Datenschutzerklärung eingeholt worden.

 

Zusammenfassung:

1.       Die DSGVO betrifft das Speichern, Löschen und die Weitergabe der Daten

2.       Umfasst nur den Kontakt mit natürlichen Personen (Endkunde)

3.       Bei Kundenanlage kann die Datenschutzerklärung automatisch ausgedruckt werden

4.       Ein aktuelles Formular für die Datenschutzerklärung ist bereits hinterlegt

5.       Gespeicherte Erklärungen können übersichtlich in den Dokumenten hinterlegt werden

6.       Bei Beleganlage wird ggf. auf die fehlende Datenschutzerklärung hingewiesen

7.       Beim Löschen werden die Kundendaten anonymisiert

8.       Bestehende erteilte Erklärungen können bei dem Update übernommen werden

 

 

 

 

 

 

 

PROFI-Schulung im August 2018

Wir bedanken uns für die zahlreichen und interessierten Teilnehmer der letzten PROFI-Schulung im März. Neben den Standardprozessen und -funktionen konnten wir, trotz der großen Teilnehmeranzahl, auf individuelle Fragen eingehen und auch die Anpassungen im Zuge der DSGVO besprechen.

Unsere nächsten Schulungen im Jahr 2018 sind für den 30. und 31. August geplant. Am ersten Tag werden in der Basisschulung wieder Grundlagen vermittelt, in der Aufbauschulung am zweiten Tag geht es, im Hause BeraCom in Hamburg, noch weiter ins Detail.

Auch an diesen Terminen diskutieren wir die Erweiterungen der DSGVO und geben unseren Kunden wichtige Tipps.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.

Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit an, Schulungen bei unseren Kunden vor Ort, oder kurze Online-Schulungen zu speziellen Themen durchzuführen. Dabei stimmen wir den Schulungsinhalt speziell auf die Bedürfnisse und Fragen der einzelnen Teilnehmer ab.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter  040 / 547 241 - 94  zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..